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   BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 69.60   

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https://dejure.org/1962,250
BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 69.60 (https://dejure.org/1962,250)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.1962 - VIII C 69.60 (https://dejure.org/1962,250)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 1962 - VIII C 69.60 (https://dejure.org/1962,250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BWGöD § 9 Abs. 2 S. 1, §§ 11, 13, 34

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 119
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.1960 - VIII C 37.59
    Auszug aus BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 69.60
    Für die Möglichkeit einer Beförderung außerhalb D. fehlt es an konkreten Anhaltspunkten, deren es bedarf, wenn festgestellt werden soll, daß die der Erreichung einer Spitzenstellung erfahrungsgemäß entgegenstehenden Unsicherheitsfaktoren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit überwunden worden wären (Urteil vom 29. Juni 1960 - BVerwG VIII C 109.59 -, RiA 1961 S. 175, vgl. das zu § 15 BWGöD ergangene Urteil BVerwGE 10, 169 [172]).
  • BVerwG, 01.06.1956 - II C 148.54
    Auszug aus BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 69.60
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [318], auf das sich die Klägerin beruft, eine nähere Prüfung der Frage, ob ein Geschädigter eine Spitzenstellung seiner Laufbahn erreicht hätte, nur unter der Voraussetzung für erforderlich erklärt, daß er außergewöhnlich beförderungswürdig war.
  • BVerwG, 10.11.1958 - VI C 221.56

    Möglichkeit zur Gleichstellung von Sowjetzonenflüchtlingen nach § 3 Abs. 2 Gesetz

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 69.60
    In beiden Fällen soll nunmehr - abweichend von den Grundsätzen, die im Urteil BVerwGE 7, 318 aufgestellt worden sind - der Zeitraum bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn nicht unberücksichtigt bleiben, während dessen die Geschädigten sich in der Nachkriegszeit ständig im Vertreibungsgebiet oder im Gebiet der sowjetischen Besatzungszone aufgehalten haben.
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 20.68

    Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für

    Beruht eine vor 1961 ergangene und unanfechtbar gewordene Wiedergutmachungsregelung auf der Annahme, der Geschädigte sei vor dem 1. April 1951 dienstunfähig geworden, so ist die erneute Nachzeichnung der Dienstlaufbahn im Zeitpunkt dieser Dienstunfähigkeit zu beenden (Ergänzung zu BVerwGE 14, 119).

    Im Urteil BVerwGE 14, 119 wird dargelegt, daß die Änderung von § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD entsprechend angewendet werden muß auf Geschädigte mit Rechten nach §§ 11, 13 BWGöD.

  • BVerwG, 07.12.1966 - VIII B 69.66

    Überprüfung einer durch Vergleich zugesprochenen Wiedergutmachung wegen einer

    Eine Abweichung von diesem Urteil ist aber nicht festzustellen; der damalige Kläger wurde erst 1951, der jetzige Kläger wurde schon 1945 im öffentlichen Dienst wiederverwendet, also schon in der ersten Nachkriegszeit (vgl. BVerwGE 14, 119).

    Das Berufungsgericht hat Urteile des Bundesverwaltungsgerichts angeführt, die die Frage betreffen, ob der Geschädigte, wenn er seinem Wiedergutmachungsanspruch entsprechend in der ersten Nachkriegszeit im Geltungsbereich des Gesetzes wiederverwendet worden wäre, eine bessere Rechtsstellung erreicht hätte als diejenige, welche ihm bereits vor Erlaß des Sechsten Änderungsgesetzes zugesprochen worden war (vgl. BVerwGE 14, 119; 21, 40) [BVerwG 25.03.1965 - VIII C 395/63].

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 13.68

    Ende der der Schadensermittlung und der Bemessung der Wiedergutmachung dienenden

    Soweit es auf Umstände ankommt, die auf eine besondere Eignung und Leistungsfähigkeit hinweisen können, können aber Beurteilungen bedeutsam sein, die sich auf Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes im Sinne von § 1 Abs. 1 BWGöD beziehen (vgl. das Urteil vom 14. Juni 1962 - BVerwG VIII C 504.59 -, JR 1963, 397 = NJW/RzW 1962, 570 = RiA 1963, 94).
  • BVerwG, 14.06.1962 - VIII C 15.61

    Rechtsmittel

    Der letztgenannte Grundsatz ist aber nach der Neufassung von § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD nicht mehr aufrechtzuerhalten; diese Vorschrift ist ihrem Sinn entsprechend auch im Rahmen von § 11 Abs. 1 BWGöD anzuwenden (Urteil vom 5. April 1962 - BVerwG VIII C 69.60 -).
  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 62.64

    Rechtsmittel

    Bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn der Geschädigten aus dem Vertreibungsgebiet und aus dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone sind vorübergehende Unterbrechungen der Dienstlaufbahn, die durch den staatlichen Zusammenbruch von 1945 bedingt waren, unerheblich, soweit Angehörige des öffentlichen Dienstes ihnen allgemein ausgesetzt waren (BVerwGE 14, 119).
  • BVerwG, 01.07.1963 - VIII C 61.61

    Rechtsmittel

    Im erstgenannten Fall endet die Nachzeichnung der Dienstlaufbahn in dem Zeitpunkt, in dem auch ohne Verfolgung die Dienstlaufbahn beendet gewesen wäre (vgl. BVerwGE 14, 119); im letztgenannten Fall endet sie am 31. März 1951 (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).
  • BVerwG, 04.01.1968 - VIII B 205.67

    Rechtsmittel

    Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil nach der Begründung des Berufungsurteils im Revisionsverfahren die Frage geklärt werden kann, ob bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn in der Nachkriegszeit (§ 9 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes in der Fassung vom 15. Dezember 1965 [BGBl. I S. 2073] in Verbindung mit Art. V Abs. 2 des Sechsten Änderungsgesetzes vom 18. August 1961 [BGBl. I S. 1349]) für die Beantwortung der Frage, in welchem Dienstbereich der Geschädigte nach dem 8. Mai 1945 im Geltungsgebiet des Gesetzes voraussichtlich weiterverwendet worden wäre, der Umstand bedeutsam sein kann, daß er nach dem Verlassen der sowjetischen Besatzungszone vor dem 1. April 1951 in einem bestimmten Dienstbereich tatsächlich wiederverwendet worden ist; in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60] und in dem ebenfalls einschlägigen Urteil BVerwGE 14, 119 ist diese Frage noch nicht beantwortet worden.
  • BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 7.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist es unerheblich, daß dar Kläger schon in der ersten Nachkriegszeit aus der Kriegsgefangenschaft entlassen wurde und bald darauf - im Dezember 1945 - seine Dienstlaufbahn im Polizeidienst fortsetzen konnte; sein Fall liegt anders als der des geschädigten Landgerichtsdirektors, über den im Urteil BVerwGE 14, 119 zu entscheiden war: Dieser Landgerichtsdirektor konnte schon kurz nach dem Zusammenbruch 1945 seine Dienstlaufbahn fortsetzen in einem Amt, das dem Amt entsprach, welches er ohne Verfolgung am 8. Mal 1945 innegehabt hätte; seine Schädigung war bereits im Zeitpunkt der Wiederverwendung behoben.
  • BVerwG, 01.07.1963 - VIII C 27.62
    Im erstgenannten Fall endet die Nachzeichnung der Dienstlaufbahn in dem Zeitpunkt, in dem auch ohne Verfolgung die Dienstlaufbahn beendet gewesen wäre (vgl. BVerwGE 14, 119); im letztgenannten Fall endet sie am 31. März 1951 (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).
  • BVerwG, 01.07.1963 - VIII C 22.62
    Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD ist einer Geschädigten, die - wie die Klägerin - ihre Dienstlaufbahn voraussichtlich als Angestellte in Berlin fortgesetzt hätte, somit die Rechtsstellung zu gewähren, die sie auf Grund ihrer mutmaßlich am 1. April 1951 erreichten Rechtsstellung als Angestellte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bei der Wiedereinführung des Berufsbeamtentums in Berlin am 1. Dezember 1952 erhalten hätte (vgl. auch BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]; 14, 119 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]; und das Urteil vom 14. Juni 1962 - BVerwG VIII C 504.59 -, NJW/RzW 1962 S. 570).".
  • BVerwG, 04.01.1968 - VIII B 233.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.12.1966 - VIII B 67.66

    Antrag auf verbesserte Wiedergutmachung unter Berücksichtigung einer Beförderung

  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 164.60

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.03.1970 - IX ZB 296/68

    Rechtsmittel

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